Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Suite.030, 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der auf suite030.tld angebotenen Dienste und Leistungen

Bitte lesen Sie sich diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, da sie wichtige Informationen zu Ihren vertraglichen Rechten und Pflichten enthalten.

Präambel

Das Mieten oder Vermieten eines Apartments über Suite.030 soll allen Beteiligten Freude bereiten und sicher sein. Um dies zu ermöglichen, haben wir die folgenden Grundsätze für eine gedeihliche Zusammenarbeit formuliert:

An erster Stelle steht die Gastfreundschaft

Suite.030 und die Vermieter fühlen sich dem Mieter verpflichtet, seinen Aufenthalt so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten. Von Seiten des Vermieters betrifft dies insbesondere die Zurverfügungstellung einer behaglichen und mängelfreien Unterkunft, die umgehende Behebung etwaiger Mängel, eine rechtzeitige Information über mögliche Beeinträchtigung sowie die unbedingte Vermeidung von Störungen während des Aufenthalts. Ebenso beinhaltet dies mögliche zusätzliche Ausstattungsfeatures, die im üblichen und vertretbaren Rahmen liegen (z.B. Küchen- oder Badausstattung, internationales TV Programm etc.).

Suite.030 ist für die ganzheitliche Betreuung der Gäste verantwortlich und kümmert sich rund um die Uhr um ihre Belange. Zudem bietet Suite.030 eine Vielfalt an Serviceleistungen an, die den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten sollen.

Sicherheit

Wir empfehlen jedem Mieter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die den Aufenthalt in den Unterkünften abdeckt. Für den Fall, dass doch mal etwas geschieht, ist man dann gut abgesichert. Achten Sie aber darauf, ob geliehene oder gemietete Gestände durch ihre Versicherung tatsächlich versichert sind, dies ist bei vielen Haftpflichtversicherungen leider nicht automatisch der Fall.

Rechtssicherheit

Die Gesetzeslage zum Angebot von Wohnraum hat sich in Berlin und anderen Städten in der Vergangenheit immer wieder verändert, z.B. in Punkto Zweckentfremdung von Wohnraum oder Besteller-Prinzip für Makler. Es liegt in der Aufgabe des Vermieters sicherzustellen, dass sein Angebot den gängigen Rechtsvorschriften entspricht und uns darüber zu informieren, wenn wir beim Angebot bestimmte Dinge berücksichtigen müssen. Suite.030 hat in der Vergangenheit und wird auch zukünftig das Geschäftsmodell der jeweiligen Rechtsprechung entsprechend anpassen und über Änderungen, die die Zusammenarbeit betreffen, informieren.

Wir freuen uns auf Sie!

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Allgemeine Leistungsbeschreibung
  3. Leistungen im Verhältnis Suite.030 und Vermieter
  4. Sonstige Pflichten des Vermieters
  5. Buchungsabwicklung – Suite.030 - Vermieter
  6. Leistungen im Verhältnis Suite.030 und Mieter
  7. Sonstige Pflichten des Mieters
  8. Allgemeine Leistungsabwicklung im Falle der Stornierung und der Beschwerde
  9. Rechte, Rechteeinräumung, Verbotene Inhalte, Freistellung
  10. Freistellung
  11. Löschung von Inhalten
  12. Haftungsbeschränkung
  13. Laufzeit/ Kündigung
  14. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Suite.030 GmbH (im Folgenden „Suite.030“) stellt eine Online-Plattform zur Verfügung, die Anbieter von zu vermietenden Unterkünften (im Folgenden “Vermieter“) mit Mietern in Verbindung bringt, die diese Unterkünfte (zusammen „Dienstleistungen“) anmieten möchten (im Folgenden „Mieter“); diese Dienstleistungen sind auf www.suite030.tld (im folgenden „Website“) zugänglich. Mit der Benutzung der Website akzeptiert der Besucher und Nutzer der Website (im Folgenden zusammen und einzeln „Nutzer“) die AGB. Die AGB gelten für sämtliche Buchungen, die mit Suite.030 abgeschlossen werden. Der Begriff Nutzer umfasst sowohl den Vermieter als auch den Mieter. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Nutzer und der Suite.030 GmbH gelten daher die nachfolgenden AGB nebst Datenschutzerklärung.

1.2 Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Nutzers erkennt Suite.030 nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB der Suite.030 gelten auch dann, wenn Suite.030 in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Nutzers die Dienstleistung gegenüber dem Nutzer vorbehaltlos ausführt.

1.3 Suite.030 bietet den Nutzern auf Wunsch bestimmte zusätzliche Services und Dienstleistungen an, auf die und deren besondere Bestimmungen innerhalb der AGB hingewiesen wird.

1.4 Suite.030 behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. Wenn Suite.030 Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen vornimmt, werden die geänderten Nutzungsbedingungen auf der Website veröffentlicht und das Datum der letzten Aktualisierung am Beginn dieser Nutzungsbedingungen aktualisiert. Die Nutzer werden jeweils von der Änderung in Kenntnis gesetzt, mit der Möglichkeit der Änderung innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen. Sollten sie der Änderung der Nutzungsbedingungen nicht widersprechen, wird die Zustimmung zu der Änderung angenommen. Auf das Ablehnungsrecht, die Frist zum Widerspruch und den entsprechenden Folgen, werden wir in der Änderungsbenachrichtigung hinweisen.

2. Allgemeine Leistungen von Suite.030 (Funktionen der Plattform)

2.1 Suite.030 stellt den Nutzern eine Online-Plattform zur An- und Vermietung von Unterkünften zur Verfügung. Auf dieser Plattform bietet Suite.030 einerseits interessierten Mietern die Nutzung von Wohnungen, Zimmern oder Unterkünften sonstiger Art (im Folgenden: Unterkunft) gegen Zahlung einer bestimmten Miete („Unterkunftspreis“) an. Andererseits übernimmt Suite.030 ebenso die Vermietung der Unterkunft des Vermieters.

2.2 Ein Mieter kann auf dieser Online-Plattform nach geeigneten Unterkünften suchen und über die Online-Plattform oder auch telefonisch eine Buchungsanfrage, d. h. die Unterkunft reservieren oder direkt die Unterkunft buchen. Die Buchung ist stets verbindlich.

2.3 Suite.030 bietet dem Mieter die Unterkünfte in eigenem Namen auf eigene Rechnung an. Für die Dauer der Vermietung der Unterkunft an den Mieter schließt Suite.030 gleichzeitig mit dem Vermieter einen Mietvertrag über diese Unterkunft mit dem unwiderruflichen Recht zur Untervermietung. Etwa auftretende Fälle von Leistungsstörungen werden innerhalb der jeweiligen Leistungsverhältnisse verhandelt und abgewickelt. Suite.030 speichert zu diesem Zwecke die Kontaktdaten beider Parteien im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und seiner Datenschutzerklärung. Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Suite. 030 verwendet die Daten lediglich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen zu den in der Datenschutzerklärung festgelegten Zwecken, insbesondere für die Erfüllung der Zahlungsabwicklung mit Mieter und Vermieter.

2.4 Suite.030 bietet darüber hinaus gemäß der ständig aktualisierten Preisliste auf eigene Rechnung weitere Serviceleistungen für Vermieter und Mieter an, die optional dazu gebucht werden können und mit dem jeweiligen Auftraggeber separat abgerechnet werden.

2.5 Die Leistungen von Suite.030 werden den Nutzern unter Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Suite.030 bemüht sich, die Informationen auf der Website stets zugänglich zu halten. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Störungen der vorgenannten Art wird Suite.030, soweit möglich, den Nutzern rechtzeitig ankündigen.

2.6 Verträge, die über Suite.030 abgeschlossen werden, unterliegen den Richtlinien des Fernabsatzes. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass ein dem Nutzer ein gesetzlicher Widerspruch gemäß § 312 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht zusteht.

2.7 Sollten sich wider Erwarten Probleme aus der An- oder Vermietung einer Unterkunft ergeben, bietet Suite.030 auf Wunsch des Mieters oder Vermieters eine Schlichtungsstelle an. Im Rahmen dieser Mediation prüft ein von suite.030 beauftragter Jurist den Sachverhalt anhand der von beiden Seiten vorgetragenen Informationen im Sinne aller Beteiligten. Das Ergebnis der Schlichtung ist für keine Seite bindend, soll aber helfen, Streitigkeiten im Vorfeld einer juristischen Auseinandersetzung zu klären und beiden Seiten eine sachgerechte Lösung anbieten. Diese Schlichtungsstelle ist unter suite030(at)zimmermannkaliner.de zu erreichen.

3. Leistungen im Verhältnis zwischen Suite.030 und Vermietern

3.1 Über die Website von Suite.030 können Vermieter ihre Wohnungen, Zimmer oder Unterkünfte sonstiger Art (im Folgenden: Unterkunft) anbieten. Dafür erteilt der Vermieter suite.030 einen Vermittlungs- und Vermietungsauftrag.

3.2 Der Vermieter räumt Suite.030 dabei grundsätzlich eine Direktbuchungsoption ein, d. h. Suite.030 kann ohne erneute Rücksprache mit dem Vermieter über die Verfügbarkeit der Unterkunft selbst disponieren. Der Vermittlungs- und Vermietungsauftrag wird schriftlich entweder als Exklusivvermarktungsvertrag mit Direktbuchungsoption für suite.030 für die Dauer von mindestens einem Jahr und anschließender ordentlicher Kündigungsmöglichkeit oder als Co-Vermarktungsvertrag auf unbestimmte Zeit mit ordentlichem Kündigungsrecht geschlossen. Beim Co-Vermarktungsvertrag findet eine Verfügbarkeitsanfrage- und bestätigung beim Vermieter jeweils nach Reservierung durch den Mieter statt.

3.3 Um alle notwendigen Informationen zur erfolgreichen Vermarktung zu erhalten, füllt der Vermieter ein Formular aus, das alle diese Informationen für die Beauftragung und Abwicklung der Dienstleistungen abfragt. Nach einer persönlichen Kontaktaufnahme und Begutachtung der Unterkunft durch Suite.030 und Beauftragung durch den Vermieter wird die Unterkunft auf der Website durch Suite.030 angeboten.

3.4 Dass nach Eingang des Vermittlungsauftrages für den Vermieter erstellte Unterkunftsprofil, das später auf der Website einsehbar ist, besteht aus einer Beschreibung, Bildern, Preis(en) und Verfügbarkeitskalender. Sobald vorbereitende Arbeiten zur Bereitstellung des Unterkunftsprofils auf dem Portal von Suite.030 getroffen werden (Fotografentermine, Wohnungsbesichtigungen, Beratungstermine), sind diese für den Fall, dass der Vermittlungsauftrag innerhalb von 6 Monaten nach Einstellung des Unterkunftsprofils in das Portal ohne eine einzige Buchung innerhalb dieses Zeitraums gekündigt wird oder bei dauerhafter Eigennutzung, die eine Vermietung für Suite 030 nahezu unmöglich macht, von dem Vermieter in Höhe der im Vermittlungsauftrag festgelegten Aufnahmegebühr zu ersetzen. Eine Anrechnung findet in diesem Fall nicht statt.

3.5 Soweit der Vermieter Suite.030 die Direktbuchungsoption eingeräumt hat, stellt das Einstellen der Unterkunft ein rechtlich bindendes Angebot des Vermieters zur Vermietung der Unterkunft dar, das für die Dauer des Exklusivitätsvermarktungsvertrages einer exklusiven Nutzungsberechtigung durch Suite.030 gleichkommt. Die Stornierung einer bereits durch den Mieter gebuchten Unterkunft ist durch den Vermieter grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, er stellt eine gleich- oder höherwertige Ersatzunterkunft zur Verfügung. Anderenfalls ist der Vermieter verpflichtet Suite.030 die Vermietungsprovision zu zahlen und bei einem Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor dem ursprünglichen Mietvertragsbeginn zusätzlich alle Suite.030 aus der Stornierung durch den Vermieter entstehenden weiteren Kosten.

3.6 Soweit der Vermieter einen Co-Vermarktungsvertrag mit Suite.030 geschlossen hat, leitet Suite. 030 die Reservierung des Mieters (Angebot) nur an den Vermieter weiter, soweit der Vermieter Suite.030 keine Direktbuchungsoption eingeräumt hat. Reservierungen werden dann jedoch von Suite.030 gegenüber dem Vermieter storniert, wenn der Vermieter auf die Anfrage innerhalb von 12 Stunden nicht antwortet, ein anderer Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters akzeptiert oder Suite.030 selbst die Unterkunft eines anderen Vermieters weitervermieten kann. Insofern ist die Reservierung für den Mieter nur 24 h und nur soweit bindend, bis einer der angefragten Vermieter akzeptiert. Reagiert der Vermieter wiederholt (zweimal) nicht auf die Buchungsanfrage von Suite.030, kann Suite.030 für den Fall, dass Suite.030 dem Mieter keine andere Unterkunft anbieten konnte bzw. der Mieter nur diese Unterkunft mieten wollte, von dem Vermieter eine entgangene Vermittlungsgebühr in Höhe von 25 % des unter Ziffer 5.1 definierten Vermieterreinertrages eines Monats verlangen.

3.7 Soweit der Vermieter Suite.030 eine Direktbuchungsoption eingeräumt hat, kommt der Mietvertrag zwischen Suite.030 und Vermieter gleichzeitig mit dem Abschluss des Untermietvertrages zwischen Suite.030 und Mieter zustande. In diesem Fall erhält der Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach der verbindlichen Buchung des Mieters eine Buchungsmitteilung per E-Mail. Der Vermieter erkennt bei Direktbuchungen die unmittelbare Verbindlichkeit dieser sowie den daraus resultierenden unmittelbaren Vertragsschluss an.

3.8 Suite.030 übermittelt Reservierungen über die Online-Plattform von Mietern nur an die Vermieter, soweit Suite.030 nicht selbst die Verfügbarkeit prüfen, bestätigen und den Vertrag mit den Mietern sofort abschließen kann (sog. „Direktbuchungsoption“, siehe 3.2 dieser AGB).

3.9 Nur wenn sich der Vermieter ausdrücklich gegen die Direktbuchungsoption entschieden hat, kommt vorbehaltlich der Ziffer 3.4 erst mit der Annahme der Buchungsanfrage durch den Vermieter ein Vertrag über die Nutzung der Unterkunft zwischen Suite.030 und Vermieter zustande. Suite.030 übersendet in diesem Fall eine E-Mail (Bestätigungsmail) an den Mieter, in dem die von den Vertragspartnern gemachten Angaben wie Art der Unterkunft, Nutzungsdauer sowie die Preise noch einmal aufgeführt sind. Mit der Bestätigungsmail kommt es dann in diesem Fall auch erst zum Vertragsabschluss zwischen Mieter und Suite.030.

3.10 Nur für den Fall, dass der Vermieter die Übergabe der Wohnung (Adresse, Schlüssel, Übergabe, Rückgabe und weitere Informationen, im Folgenden „Check-In bzw. Check-Out Service“) selbst durchführt, werden die auf der Online-Plattform von Vermieter und Mieter hinterlegten weiteren Kontaktdaten zwischen Vermieter und Mieter ausgetauscht. Auch in diesem Fall hat der Vermieter jedoch kein Recht, weitere Informationen über den Mieter, wie Schufa-Auskunft oder Gehaltsbescheinigungen zu fordern oder den Mieter aus persönlichen Gründen abzulehnen.

4. Sonstige Pflichten des Vermieters

4.1 Der Vermieter verpflichtet sich die Unterkunft angemessen zu versichern, dazu zählen insbesondere der Abschluss einer Hausrat- und Gebäudeversicherung, die der Vermieter ggf. nachweisen muss.

4.2 Der Vermieter verpflichtet sich hinsichtlich seiner Kontaktdaten, inkl. den Daten zur Zahlungsabwicklung, wahre und richtige Angaben zu machen. Er verpflichtet sich, seine Unterkunft in Wort und ggf. in Bild richtig und vollständig zu beschreiben, um dem Mieter einen zutreffenden Eindruck von der Unterkunft verschaffen und es diesem zu ermöglichen das Angebot selbst zu beurteilen. Zum Angebot zählen alle Eigenschaften der Unterkunft, die für die Entscheidung des Mieters von wesentlicher Bedeutung sind, insbesondere auch Mängel oder andere Nachteile der Unterkunft, die den Wert der Unterkunft nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

4.3 Der Vermieter verpflichtet sich, auf dem Unterkunftsprofil anzugeben, wenn etwaige Räumlichkeiten und/oder Gegenstände in der Unterkunft nicht von einem Recht zur Nutzung umfasst sind und/oder welche sonstigen Verhaltensregeln Teil des Vertrages sein sollen. Sollte eine Hausordnung gelten, liegt diese in der Wohnung aus und wird suite.030 mit Abschluss des Vermittlungsauftrages zur Verfügung gestellt.

4.4 Um die Unterkunft beurteilen zu können, verpflichtet sich der Vermieter, Suite.030 in regelmäßigen Abständen, insbesondere bei längerer Nutzung durch Dritte, die Möglichkeit einzuräumen, Fotos von der Unterkunft zu machen und die Unterkunft für die Erstellung des Unterkunftsprofils selbst zu begutachten.

4.5 Der Vermieter selbst hat die Unterkunft auf Mängel in der Ausstattung und Übereinstimmung mit den in dem Angebot gemachten Angaben zu überprüfen. Der Vermieter räumt Suite.030 das Recht ein, diese von ihm gemachten Angaben sowie die Wohnqualität durch geeignete Maßnahmen wie „Testwohnen“ zu überprüfen.

4.6 Der Vermieter räumt Suite.030 das Recht ein, die bei Begutachtung der Wohnung festgelegten und vorhandenen Standards und Klassifizierungen der Wohnung für die Dauer der Mietzeit auf Kosten des Vermieters aufrechtzuerhalten. Suite.030 wird dem Vermieter vor Durchführung entsprechender Maßnahmen eine Kostenkalkulation vorlegen.

4.7 Der Mietvertrag zwischen Vermieter und Suite.030 steht unter der auflösenden Bedingung des Rücktritts, der Stornierung oder des Ablaufs des Mietvertrages zwischen Suite.030 und dem jeweiligen Mieter der Unterkunft.

4.8 Der Vermieter stellt sicher, dass die angebotene Unterkunft während des Mietzeitraums mängelfrei ist. Sollten während der Mietzeit Mängel an der Mietsache auftreten, ist der Vermieter nach Anzeige der Mängel durch Suite.030 verpflichtet, diese unverzüglich zu beseitigen. Die Mängelfreiheit betrifft auch die Ausstattung der Wohnung, insbesondere die technischen und sanitären Anlagen und Geräte (insb. Heizung, Elektrik, Küche, Bad, W-Lan und Entertainment). Aufgrund der häufigen Kurzzeitvermietung im Hochpreissegment behält sich Suite.030 das Recht vor, die Mängel auf Kosten des Vermieters beseitigen zu lassen, sollte der Vermieter seiner Mängelbeseitigungspflicht nicht unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) nachkommen bzw. nicht erreichbar (innerhalb von 12 Stunden) sein. Das Recht umfasst insbesondere die Feststellung der Mängel selbst und die Beauftragung von Dienstleistern zur umgehenden Beseitigung des Mangels. Eine aufgrund eines Mangels vom Mieter gegenüber Suite.030 geltend gemachte und berechtigte Mietminderung oder Stornierung hat der Vermieter gegen sich gelten zu lassen. Die Mietminderung des Mieters geht dabei im Verhältnis 80:20 zu Lasten des Vermieters. Hat der Vermieter den Mangel allein zu vertreten, geht die Mietminderung allein zu Lasten des Vermieters.

4.9 Der Vermieter beauftragt Suite.030 unter der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB nach Ablauf der jeweiligen Mietzeit die Wohnungsübergabe und Protokollierung etwaiger Mängel für ihn zu übernehmen. Nach der Übergabe durch den Mieter an Suite.030 gilt die Wohnung auch gegenüber dem Vermieter als mangelfrei übergeben, es sei denn, Suite 030 hat nach der Übergabe durch den Mieter einen Mangel festgestellt.

4.10 Eine eventuell von Suite.030 oder von dem Mieter direkt erhaltene Kaution hat der Vermieter spätestens einen Monat nach Übergabe der Mietsache wieder an Suite.030 auszukehren. Innerhalb dieser Frist sind auch evtl. Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis gegen Suite.030 zu begründen und zu beziffern.

5. Buchungsabwicklung zwischen Vermieter und Suite.030 (Entgelte, Zahlungsmodalitäten, Einziehung, Zahlungsfluss)

5.1 Zwischen Vermieter und Suite.030 entsteht mit Annahme der verbindlichen Buchungsanfrage durch den Vermieter, via Direktbuchung oder Annahme der Buchung, und mit Abschluss des Mietvertrages zwischen Suite.030 und dem Mieter ein wirksamer Vertrag über die Verpflichtung zur Überlassung einer Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum sowie über die Verpflichtung von Suite.030 hierfür die vereinbarte Miete („Vermieterreinertrag“) an den Vermieter zu entrichten. Die Zahlungsverpflichtung von Suite.030 steht unter dem Vorbehalt der Zahlung des Unterkunftspreises durch den Mieter an Suite.030.

5.2 Bucht der Mieter noch weitere Serviceleistungen von Suite.030, rechnet Suite.030 diese als Service-Fee zusätzlich allein gegenüber dem buchenden Mieter ab. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine Beteiligung an den Einnahmen aus den zusätzlichen Serviceleistungen, die gegenüber einem Mieter erbracht werden.

5.3 Vermieter und Suite.030 sind sich darüber einig, dass Suite.030 den Unterkunftspreis in eigenem Namen auf eigene Rechnung vom Mieter einzieht.

5.4 Vermieter und Suite.030 sind sich darüber einig, dass der Vermieterreinertrag mit der monatlichen Abrechnung zum jeweiligen Monatsende ausgekehrt wird.

5.5 Der Vermieter erhält von Suite.030 je Buchung einen Buchungsbeleg über die Vermietung der jeweiligen Unterkunft. Ferner erhält er eine monatliche Gutschrift über den vereinbarten Vermieterreinertrag. Bei dem vereinbarten und auszukehrenden Vermieterreinertrag handelt es sich um Bruttobeträge. Suite.030 überweist die enthaltene Umsatzsteuer jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Vermieter Suite.030 eine den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG genügende und zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung über den Vermieterreinertrag ausstellt seine Umsatzsteuer-ID übermittelt und mitgeteilt hat, dass er gemäß § 9 UStG zur Umsatzsteuer optiert Die Umsatzsteuer wird erst nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen ausbezahlt.

6. Leistungen im Verhältnis Mieter und Suite.030

6.1 Der Mieter schließt den Mietvertrag mit Suite030. Hat der Mieter auf der Website von Suite.030 eine passende Unterkunft gefunden, kann er diese für 24 h reservieren oder das Angebot direkt buchen. Innerhalb des Reservierungszeitraumes kann der Mieter das reservierte Angebot ebenfalls buchen. Mit Absendung der verbindlichen Buchung durch den Mieter oder bei telefonischer Buchung und anschließender Bestätigung der Buchung per E-Mail (Buchungsbestätigung) durch Suite.030 kommt der Mietvertrag zwischen Mieter und Suite.030 zustande. Um die Buchung abzuschließen, muss der Mieter diese AGB und die Datenschutzbestimmungen akzeptieren. Innerhalb von 24 h nach Buchung der Unterkunft ist eine kostenlose Stornierung der Unterkunft stets möglich. Im Übrigen gelten die Stornierungsbedingungen der Ziffer 8.

6.2 Nur bei telefonischer Buchung der Unterkunft übersendet Suite.030 eine Buchungsbestätigung an den Mieter, in dem die von den Vertragspartnern gemachten Angaben wie Art der Unterkunft, Nutzungsdauer sowie die Preise noch einmal aufgeführt sind. In diesem Fall kommt es erst mit der Buchungsbestätigung zum Vertragsabschluss zwischen Mieter und Suite.030. Nur für den Fall, dass der Vermieter die Übergabe der Wohnung (Adresse, Schlüssel, Übergabe, Rückgabe und weitere Informationen, im Folgenden „Check-In bzw. Check-Out Service“) selbst durchführt, werden die auf der Online-Plattform von Vermieter und Mieter hinterlegten weiteren Kontaktdaten dem Mieter mitgeteilt.

6.3 Der Mieter hat für die Dauer des Vertrages einen Unterkunftspreis zu zahlen. Der Unterkunftspreis ist der Preis, den der Mieter für die Überlassung der Unterkunft als Mietzins an Suite.030 zahlen muss. In dem Unterkunftspreis sind alle Kosten ausschließlich der zusätzlichen Dienstleistungen enthalten.

6.4 Der Unterkunftspreis wird über ein elektronisches Zahlungssystem eingezogen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Kurzzeitmieten (bis einen Monat) werden von Suite.030 50 % des Unterkunftspreises mit verbindlicher Buchung des Mieters eingezogen, der Restbetrag zehn Tage vor Mietbeginn. Bei Langzeitmieten ab 2 Monaten werden 50% der ersten Monatsmiete mit der verbindlichen Buchung fällig, die zweiten 50% der ersten Monatsmiete zusammen mit der Kaution 10 Tage vor Anreise und die folgenden Monatsmieten jeweils im Voraus bis eine Woche vor dem Monatswechsel.

6.5 Suite.030 zieht sämtliche Entgelte, die von den Mietern zu zahlen sind, über ein elektronisches Zahlungssystem ein. Einzelüberweisungen des Mieters sind entsprechend den in der Buchungsbestätigung beschriebenen Zahlungsbedingungen möglich. Bei Barzahlung ist die Miete gemäß den Zahlungsbedingungen in bar zu entrichten.

6.6 Suite.030 bietet darüber hinaus auf eigene Rechnung zusätzliche Serviceleistungen für Mieter an, die optional dazu gebucht werden können und separat von Suite.030 abgerechnet werden.

6.7 Zur Sicherheit für den Mieter ist eine Stornierung einer bereits durch den Mieter gebuchten Unterkunft durch den Vermieter grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Vermieter stellt eine gleich- oder höherwertige Ersatzunterkunft zur Verfügung.

6.8 Die Anmietung einer Unterkunft setzt die Zahlung einer Kaution durch den Mieter voraus. Suite.030 wird diese Kaution von den Mietern einziehen. Die Kaution wird von Suite.030 entweder über eine Vorautorisierung einer Kreditkarte vorgenommen oder durch Überweisung der Kaution durch den Mieter auf einem Kautionskonto verwaltet und spätestens einen Monat nach der Übergabe ausgekehrt, sofern keine dem Mieter zuzurechnenden Schäden an der Unterkunft entstanden sind. Bei Kurzzeitmieten wird eine Kaution je nach Suite von 500€ bis 2.500€ vor Anreise auf der angegebenen Kreditkarte geblockt.
Bei Langzeitmieten ist die Kaution bis 10 Tage vor Anreise zu überweisen. Bei Buchung bis 2 Monaten beträgt die Kaution üblicherweise 1 Monatsmiete (vorausgesetzt die Gesamtmiete wird im Vorfeld bezahlt), ab 2 Monaten Mietzeit beträgt die Kaution 2 Monatsmieten (bei besonders exklusiven Objekten 3 Monatsmieten).
Die Rückerstattung oder Freigabe des Blocks erfolgt bis eine Woche nach Abreise (ggf. zzgl. Transaktionszeiten der Bank). Für die Rücküberweisung benötigen wir Ihre Kontoverbindung.
Für einzelne Apartments können anderslautende Kautionsbeträge und -bestimmungen gelten.
Hinweis: Denken Sie daran, dass Unterkunftskosten und Mietkaution zusammen bei manchen Kreditkarten das monatliche Dispositionslimit überschreiten können. Nutzen Sie daher den Vorteil der Überweisung.

6.9 Suite.030 behält sich vor versteckte Mängel, die erst nach der Übergabe der Unterkunft am Mietvertragsende entdeckt werden, gegenüber dem Mieter geltend zu machen.

6.10 Die Rückzahlung der Kaution erfolgt einen Monat nach Mietvertragsende, unter dem Vorbehalt der mangelfreien Rückgabe der Unterkunft. Zur mangelfreien Rückgabe zählen auch die Rückgabe von Chipkarten, Schlüsseln oder Parkkarten oder -sensoren. An den Gegenständen des Vermieters besteht kein Zurückbehaltungsrecht. Kommt der Mieter nach einmaliger Aufforderung per E-Mail der Rückgabe der Gegenstände innerhalb einer Woche nach Absenden der E-Mail der Rückgabeaufforderung nicht nach, kann Suite.030 die Kaution einbehalten und einen ggf. höheren Schaden (z.B. Austausch der Schließanlage) gegenüber dem Mieter geltend machen.

7. Sonstige Pflichten des Mieters

7.1 Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung in der Unterkunft, sofern eine solche vorhanden ist. In jedem Fall ist die Nachtruhe (22 - 6 Uhr) einzuhalten, es gilt ein generelles Party- und Rauchverbot, Tiere sind nur nach schriftlicher Genehmigung erlaubt und in Wohnungen mit Parkettböden dürfen keine Schuhe mit spitzen Absätzen getragen werden.

7.2 Der Vermieter stellt Suite.030 bzw. dem Mieter einen Internetzugang zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich diesen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen, insbesondere nicht zum illegalen Download oder Upload von geschützten Inhalten oder zum Down- oder Upload von illegalen Inhalten.

7.3 Der Mieter verpflichtet sich hinsichtlich seiner Kontaktdaten, inkl. den Daten zur Zahlungsabwicklung, wahre und richtige Angaben zu machen und Suite.030 zur Verfügung zu stellen.

7.4 Der Mieter erkennt die angebotenen Stornierungsbedingungen als Teil der jeweiligen Verträge mit Suite.030 an.

7.5 Schäden an der Unterkunft hat der Mieter Suite.030 unverzüglich, bei Langzeitmieten über einem Monat, innerhalb von 24h anzuzeigen. Mit Übergabe der Unterkunft an den Mieter erkennt der Mieter die Mangelfreiheit der Unterkunft an, soweit er die Schäden bei der Übergabe hätte erkennen können. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Mieter. Der Mieter haftet Suite.030 für Schäden, die durch die Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verursacht werden. In gleicher Weise haftet der Mieter für Schäden, die durch seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, Mitmieter, Kunden, Besucher, Lieferanten, Handwerker etc. an der Unterkunft verursacht werden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Vertreten müssen oder Verschulden nicht vorgelegen hat, soweit es sich um Schäden im Bereich der Mietsache handelt.

7.6 Die Unterkunft kann in der Regel am Anreisetag ab 15 Uhr bezogen werden und muss am Abreisetag bis 11 Uhr verlassen werden. Eine Übergabe der Unterkunft außerhalb der regulären Checkin- und Checkout-Zeiten (nach 20:00 Uhr) und/oder (vor 8:00 Uhr) wird mit jeweils 50,00 EUR dem Mieter in Rechnung gestellt.

7.7 Mit Übergabe der Mietsache am Mietvertragsende erhält der Mieter eine Rechnung von Suite.030, die die Abrechnung über den Unterkunftspreis, inklusive Endreinigungskosten, etwaige zusätzlich gebuchte Serviceleistungen sowie die Umsatzsteuer und ggf. Übernachtungssteuer enthält.

7.8 Mit Mietvertragsende erstellt Suite.030 in grober Augenscheinnahme ein Abnahmeprotokoll über sämtliche Schäden, die über vertragsgemäße Nutzung/Abnutzung der Mietsache hinausgehen. Zieht der Mieter vor der Abnahme aus oder ist aus anderen Gründen persönlich nicht anwesend, muss er das Abnahmeprotokoll gegen sich gelten lassen. Werden erst nach der Grundreinigung (Reinigung nach Auszug des Mieters) weitere Mängel erkennbar, muss der Mieter nach Mitteilung durch Suite 030 auch diese Schäden gegen sich gelten lassen.

7.9 Suite.030 steht das Hausrecht zu. Für den Fall, dass Mieter gegen die Hausordnung verstoßen, steht Suite.030 ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

7.10 Kommt der Mieter mit seinen Mietzahlungen in Verzug, steht Suite.030 das Recht zur fristlosen Kündigung zu. In diesem Fall hat der Mieter die Wohnung, bei einer Mietdauer von weniger als zwei Monaten die Unterkunft innerhalb von zwei Tagen bei einer Mietdauer von mehr als zwei Monaten innerhalb von sieben Tagen zu räumen. Suite.030 steht auch ein Vermieterpfandrecht über die vom Mieter eingebrachten in der Unterkunft befindlichen Sachen zu.

7.11 Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzen des Gebrauchs der Unterkunft durch den Mieter nach Ablauf der Mietzeit wird ausdrücklich widersprochen.

7.12 Den Mietern steht kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich von Schlüsseln/ Schlüsselkarten oder sonstigen zur Verfügung gestellten Gegenständen zu. Nach einer einmaligen kostenlosen Mahnung, werden die nachfolgenden Mahnungen kostenpflichtig abgerechnet.

8. Leistungsabwicklung im Fall der Stornierung und der Beschwerde; Kündigung

8.1 Im Falle einer Stornierung durch den Mieter haben sowohl Mieter als auch Vermieter den Vertrag mit Suite.030 über die Unterkunft übereinstimmend aufgehoben. Je nach Zeitpunkt der Stornierung bedeutet dies, dass der Anspruch des Vermieters gegenüber Suite.030 auf Zahlung des Vermieterreinertrages gegenüber in Teilen oder in Gänze erloschen ist.

8.2 In Folge der Stornierung durch den Mieter besteht die Forderung von Suite.030 gegenüber dem Mieter nicht mehr in dem Umfang, wie es nach dem ursprünglichen Vertrag vorausgesetzt war. Bei einer Stornierung bis 10 Tage vor dem Mietbeginn hat der Mieter 50 % des Unterkunftspreises zu zahlen, bei einer Stornierung ab 10 Tage bis zum Mietbeginn hat der Mieter stets den vollen Unterkunftspreis zu zahlen. Bei einer Stornierung mindert sich auch entsprechend der Vermieterreinertrag. Im Falle der Stornierung sind zunächst die Suite.030 durch die Stornierung entstandenen Kosten von dem Unterkunftspreis abzuziehen.

8.3 Der Vermieter muss bei eigener Stornierung eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25 % des Unterkunftspreises an Suite.030 zahlen. Die Stornierungsgebühr erhöht sich auf 50 % des Unterkunftspreises, wenn der Vermieter seine Buchung weniger als 8 Tage vor dem Mietvertragsbeginn storniert. Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach Direktbuchung und Mitteilung an den Vermieter durch Suite.030 beträgt die Gebühr 5 %.

8.4 Die Stornierungsgebühr wird, sofern möglich, mit dem nächsten Vermieterreinertrag, den der Vermieter erhält, verrechnet. Der Vermieter erhält keine Zahlung für Buchungen, die er selbst storniert hat.

8.5 Sollte Suite.030 Maßnahmen durchführen müssen, die in den Pflichtenkreis des Vermieters gehören, wird Suite.030 diese Tätigkeiten diesem gemäß jeweils aktueller Preisliste in Rechnung stellen.

9. Rechte, Rechteeinräumung, Verbotene Inhalte, Freistellung

9.1 Wenn der Vermieter die Fotos der Unterkunft stellt, sichert er zu, über die notwendigen Rechte der im Unterkunftsprofil verwendeten Texte und Fotografien sowie ggf. Grafiken und Videos oder sonstigen geschützten Werken und/oder Markenrechten („Werke“) und/oder Einwilligungen hins. der Persönlichkeitsrechte zu verfügen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Werke ist dem Vermieter untersagt, über Werke, deren Urheberschaft oder Rechteinhaberschaft bei Suite.030 liegen auch nach Ablauf des Nutzungsvertrages.

9.2 Der Vermieter erklärt sich ausdrücklich mit der öffentlichen Zugänglichmachung einer Unterkunftsbeschreibung, einer Bewertung oder eines Profilbildes auf der Online-Plattform von Suite.030 (Eingabe, Upload und damit Freigabe von Texten, Fotografien, Videos, Grafiken u.ä.) einverstanden und räumt Suite.030 das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbefristete Recht ein, dieses Werk (ganz oder teilweise) weltweit zur Erbringung der von Suite.030 angebotenen Leistungen oder zur Bewerbung dieser Leistung im Internet zu nutzen (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung), weiter dieses Werk weltweit zur Erbringung der von Suite.030 angebotenen Leistungen oder zur Bewerbung dieser Leistung auf Plakaten, in Printmedien aller Art, Fernseh- und Radiowerbung zu nutzen (Recht der Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, öffentliche Wiedergabe) sowie das Recht, die Werke zu bearbeiten oder umzugestalten und das Recht, diese Rechte an Dritte zu übertragen soweit dies zur Zweckerfüllung (Erbringung der von Suite.030 angebotenen Leistung oder Bewerbung der Leistung) notwendig ist.

10. Freistellung

10.1 Der Vermieter stellt Suite.030 von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern hin frei, die jeweils der andere oder sonstige Dritte gegenüber Suite.030 wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die genutzten Unterkünfte oder wegen der sonstigen Nutzung der Website geltend machen, insbesondere für den Fall, dass „Übergabe“ und/oder „Abnahme“ der Mietsache oder die Reinigung von dem Vermieter selbst durchgeführt wurden.

10.2 Für die Nutzung der der Internetverbindung haftet der Mieter. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der rechtswidrigen Internetnutzung (z.B. illegales Filesharing oder rechtswidrige Down- oder Uploads) entstehen sollten.

10.3 Die Nutzer verpflichten sich darüber hinaus, Suite.030 für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

10.4 Ziffer 10.1 gilt jedoch entsprechend.

11. Löschung von Inhalten

11.1 Suite.030 behält sich für den Fall, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die AGB verletzt, vorbehaltlich der fristlosen Kündigung vor,

  • das Unterkunftsprofil des Vermieters zu löschen,
  • die Nutzung der Plattform für den Nutzer zu beschränken,
  • den Nutzer vorläufig oder endgültig von der Nutzung der Plattform vollständig auszuschließen (Sperrung)
  • sonstige rechtliche Schritte (wie bspw. die Erstattung von Strafanzeigen) einzuleiten.

11.2 Diese Maßnahmen stehen, soweit sie nicht gesetzlich notwendig sind, im billigen Ermessen von Suite.030, allerdings berücksichtigt Suite.030 die berechtigten Interessen des Nutzers sowie alle Umstände des Verstoßes, insbesondere den Grad des Verschuldens.

11.3 Mietverträge zwischen den Nutzern bleiben von einer Beschränkung oder Sperrung eines Nutzers grundsätzlich unberührt.

12. Haftungsbeschränkungen und Gewährleistung von Suite.030

12.1 Suite.030 haftet unbeschränkt für die durch Suite.030, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

12.2 Für sonstige Schäden haftet Suite.030 nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von Suite.030 ist ausgeschlossen, ebenso eine solche aus Mangelfolgeschäden.

13. Laufzeit, Kündigung

13.1 Der Vermittlungsauftrag läuft entsprechend den Vorgaben des geschlossenen Exklusiv- oder Co-Vermarktungsvertrages zwischen Vermieter und Suite.030 ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Auftrages durch Suite.030. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

13.2 Für die Dauer des Vermittlungsauftrages ist es dem Vermieter untersagt, mit einem Mieter, der über die Online-Plattform von der Unterkunft des Vermieters Kenntnis erlangt hat, einen Mietvertrag unter Umgehung des Vermittlungsauftrages abzuschließen.

13.3 Nach von Seiten von Suite.030 unverschuldeter Beendigung des Mietvertrages oder Vermittlungsauftrages, ist es dem Vermieter für die Dauer von drei Monaten nach Vertragsende untersagt, einen Mietvertrag mit demselben Mieter oder einer anderen Person als Zwischenmieter, unter Umgehung von Suite.030, abzuschließen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Nutzer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Nutzer einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.